Festsitzender Zahnersatz

Wenn ein oder mehrere Zähne fehlen, ist der Ersatz dieser Zähne durch eine Brücke eine bewährte Versorgungsform. Dabei werden die Zähne vor und hinter der Lücke mit Kronen versorgt, zwischen die die zu ersetzenden Zähne als Brückenglieder eingearbeitet sind. Die keramikverblendete Brücken-glieder haben die gleiche Form und Farbe wie natürliche Zähne und geben dem Patienten das Gefühl als seien es die eigenen. Sie werden wie Kronen fest eingeklebt.

Neben der Verbesserung der Ästhetik und des Kaukomforts dienen Brücken der Wiederherstellung verlorengegangener Stützzonen und der Rekonstruktion des Bissverhältnisses. Wenn Zähne fehlen, kippen die Nachbarzähne im Laufe der Jahre in die Lücke. Oft ist dann eine nachträgliche Brückenversorgung sehr schwierig oder sogar unmöglich. Dabei kann es zu einer Störung der Verzahnung zwischen Ober- und Unterkiefer kommen. Häufige Folgen sind Verspannungen der Kau- und Nackenmuskulatur mit Kopfschmerzen oder übermäßiges Zähneknirschen mit nachfolgenden Kiefergelenksbeschwerden. Kronen und Brücken können außerdem als Verankerung für Teilprothesen dienen.

In der Überzahl der Fälle können fehlende Zähne auch durch Implantate ersetzt werden.

Kronen werden meist notwendig, wenn mehr als Dreiviertel der gesunden Zahnsubstanz zerstört sind. Die Vorstufe ist oft eine übergroße Füllung, unter der sich erneut Karies ausgebreitet hat, sodass keine erneute Reparatur mehr möglich ist. Es bestünde sonst die Gefahr eines Auseinanderbrechens des Zahns durch Überbelastung. Aber auch die Ästhetik und Korrektur der Zahnform und Zahnfarbe ist oft ein Grund, dass Zähne überkront werden. Die Haltbarkeit von Kronen übersteigt oft 25 Jahre.

Es gibt viele Arten von Kronen, die sich aber nur in den verwendeten Materialien unterscheiden.
 

Vollkusskrone

Die Vollgusskrone wird im zahntechnischen Labor im Gussverfahren hergestellt und besteht vollständig aus Metall, meist aus einer hochgoldhaltigen Legierung. Deswegen wird sie oft auch als Goldkrone bezeichnet. Vollgusskronen werden heutzutage aus ästhetischen Gründen nur sehr wenig eingesetzt.
 

Verbund-Metall-Keramikkrone (VMK)

Durch eine Verbund-Metall-Keramikkrone (VMK) kann Haltbarkeit mit Ästhetik auf höchstem Niveau kombiniert werden. Dabei wird ein Gerüst, meistens aus einer hochgoldhaltigen Legierung, mit Keramik beschichtet. In seltenen Fällen kann diese Legierung auch allergische Reaktionen verursachen. Vor allem nickelhaltige Legierungen sollten vermieden werden, da Nickel ein hohes Allergie-Potenzial aufweist. Das Metallgerüst verleiht der Keramik die entsprechende Bruchstabilität und damit eine höhere Belastbarkeit. Das Erscheinungsbild der Keramikverblendung kann ganz individuell den natürlichen Zähnen nachgestaltet werden.

Der Gestaltungsmöglichkeit sind keine Grenzen gesetzt, von Schmelzrissen, über Putzrillen, bis hin zu Zahnfleischnachahmungen ist alles möglich, um ein natürliches Aussehen der Zähne zu erreichen. Denn auch ein natürlicher gesunder Zahn ist nicht makellos.

Keramikschulter

Bei allen VMK-Kronen kann der Kronenrand auch aus Keramik gestaltet werden. Hierbei wird das Gerüst aus Metall etwas gekürzt und durch einen abschließenden Keramiksaum ersetzt. Diesen Kronenrandabschluss bezeichnet man dann als Keramikschulter. Dadurch werden dunkle Ränder vermieden und die Krone ist praktisch unsichtbar. Irritationen und Entzündungen des Zahnfleischs werden vermieden, da keine Metalloxide mit dem Zahnfleisch in Verbindung kommen können. Auch wenn das Zahnfleisch sich nach Jahren zurückziehen sollte, wird lediglich der Keramikrand sichtbar, was dem Aussehen eines natürlichen Zahns gleichkommt.
 

Vollkeramikkrone

Die Vollkeramikkrone besteht, wie der Name schon sagt, vollständig aus Keramik. Sie kommt hauptsächlich bei Einzelzahnversorgungen im Frontzahnbereich zum Einsatz. Vollkeramikkronen sind von der Ästhetik durch keine andere Krone zu toppen und können selbst vom Fachmann nur bei genauem Hinsehen unter entsprechender Beleuchtung als Kronen erkannt werden. Auch eine Anwendung dieser vollkeramischen Kronen im Seitenzahnbereich ist mittlerweile grundsätzlich möglich. Es stellt sich jedoch hier oft die Frage, ob unnötige Frakturrisiken aufgrund der höheren Bruchgefahr reiner Keramik eingegangen werden sollen, da auch mit einer metallkeramischen Verblendkrone sehr gute Ergebnisse erzielt werden können.

Als Teilkrone wird ein laborgefertigter Ersatz des Zahns bezeichnet, der nicht den gesamten Zahn umgibt, sondern meist nur Dreiviertel der Zahnflächen. Es bleibt somit der gesunde Teil des natürlichen Zahns erhalten. Die Teilkrone kann entweder aus einer Goldlegierung oder vollständig aus Keramik bestehen. Dadurch kann der Zahn substanzschonend für viele Jahre (meist länger als 20 Jahre) dauerhaft versorgt werden.